Ar-Ge-Di
Arbeits- und Gesundheitschutz Dienstleistungen
Herzlich willkommen!
Die Verpflichtung des Unternehmers zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz resultiert aus der Reichsversicherungsordnung und ist heute im Sozialgesetzbuch VII (SGBVII) festgeschrieben.
Daraus ergeben sich weitreichende Verpflichtungen sowohl für Unternehmer als auch deren Beschäftigte. Wir können Ihnen dabei helfen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.