Si- Ge- Ko (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator)
Ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) stimmt für den Bauherrn die sicherheitsrelavanten Aktiväten auf der Baustelle ab, wenn mehr als eine Fremdfirma aktiv ist. Je nach aktuellem Stand der Baustelle ergeben sich für den SiGeKo die folgenden Pflichten
Pflichten des SiGeKo während der Planungsphase
- Berücksichtigung der Vorgaben der Arbeitsschutzgesetze (z.B. Bemessung der Arbeitszeit) zur Abstimmung der Aktivitäten der Fremdfirmen und Einwirkung auf Trennnung von Ausführungen mit gegenseitiger Gefährdung.
- Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Zusammenstellung einer Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und Gesundheitsschutz
Pflichten des SiGeKo während der Bauausführung
- Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes
- Trägt dafür Sorge, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen
- Passt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens entsprechend an
- Organisiert die Zusammenarbeit der Arbeitgeber der Fremdfirmenmitarbeiter
- Koordiniert die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
In der Rolle des SiGeKo stellen wir die Ausübung aller dieser Pflichten für den Bauherrn sicher.