Arbeitsschutz
Im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes schreibt das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) eine betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit vor. Es bleibt dabei dem Unternehmer überlassen, ob er die Funktion durch einen eigenen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter aus führen läßt oder diese Leistung extern einkauft.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Im Rahmen der Dienstleistungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fa-Si) bieten wir die folgenden Grundleistungen an:
- Ausführung der Rolle des Si- Ge- Ko (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator)
- Grundbetreuung und betriebsbezogene Beratung gemäß DGUVVorschrift 2
- Betriebsbegehungen und deren Dokumentation
- Erstellen von Lösungsvorschlägen
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Durchführen und Leiten von ASA-Sitzungen
- Unfall- und Beinaheunfallauswertung
- Beratung zum Brandschutz
- Unterweisung Ihrer Beschäftigten (auch als In-houseSchulungen)
- Gefährdungsbeurteilungen erstelleung und / oder revidieren
- Erstellen und dokumentieren von Prüfungen für Gerüste, Leitern, PSAgA
- Erstellen und Überarbeiten von Sicherheitsdatenblättern
Neben der Erfüllung der gesetztlichen Pflichten im Bereich Arbeitsschutz kann eine externe Unterstützung im Bereich Arbeitschutz auch sinnvoll sein, wenn
- neue Arbeitsporzesse oder neue Maschinen eingeführt werden
- neue Anlagenteile geplant, gebaut oder in Betrieb genommen werden
- neue Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe eingeführt werden müssen
- externe Audits vorzubereiten sind
- Notfall oder Alarmpläne erstellt werden